Sanitätsdienst Für Ihre Veranstaltung

Wenn sich Hunderte von Menschen bei Sportveranstaltungen, kulturellen Anlässen oder Konzerten versammeln, sorgen die Samariterinnen und Samariter für ihre Sicherheit.

Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Planung und Organisation von Sanitätskonzepten begleiten wir Sie in jeder Phase Ihrer Veranstaltung.

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Dank regelmässiger Weiterbildung verfügen unsere Samariterinnen und Samariter über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um bei Ihren Veranstaltungen Erste Hilfe zu leisten.

  • Unterstützung bei der Analyse gesundheitlicher Risiken
  • Betrieb des Sanitätspostens und Bewältigung von Notfällen
  • Erstellung eines Einsatzberichts
  • Klare Offerte
  • Zusammenarbeit mit einem lokalen Verein
  • Ausgebildete und zertifizierte Samariterinnen und Samariter
  • Medizinische Schweigepflicht gewährleistet
  • Schnelle Betreuung
  • In der Bevölkerung anerkannter Dienst
  • Zusammenarbeit mit unseren Partnern
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Organisation Eines Sanitätspostens

Wenn Sie uns mit der Einrichtung eines Sanitätspostens beauftragen, berücksichtigen wir nicht nur die kantonalen Anforderungen, sondern ergänzen diese auch durch unsere bisherigen praktischen Erfahrungen.

Um eine angemessene Versorgung von Teilnehmern und Zuschauern mit gesundheitlichen Problemen zu gewährleisten, führen wir eine Risikobewertung Ihrer Veranstaltung durch.

Im Folgenden finden Sie vier wichtige Punkte, die Sie bei der Organisation eines Sanitätspostens beachten sollten.

Standort des Sanitätspostens

Der Sanitätsposten sollte nach Möglichkeit in der Mitte der Veranstaltung eingerichtet werden und leicht zugänglich sein. Es ist darauf zu achten, dass das Innere des Postens für Außenstehende nicht einsehbar ist. 

Gute Zugangs- und Abfahrtsmöglichkeiten für die Rettungsdienste müssen jederzeit gewährleistet sein.

Vereinbarungen mit dem Veranstalter

Veranstalter, die möchten, dass eine Samaritersektion einen Sanitätsposten betreibt, müssen die zuständige Sektion frühzeitig informieren. Die Anfrage für einen Sanitätsdienst erfolgt schriftlich über das unten stehende Anfrageformular.

Nach Eingang der Anfrage beurteilt die verantwortliche Person des Sanitätsdienstes den Umfang der Veranstaltung, die möglichen Risiken und die vorhandene Infrastruktur anhand der Angaben des Veranstalters.

In Absprache mit dem Veranstalter werden der Umfang des Sanitätspostens, die erforderliche personelle Besetzung und die zusätzlichen Mittel festgelegt, die vom Veranstalter bereitgestellt werden müssen.

Alle Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und der Samaritersektion werden schriftlich festgehalten, von beiden Parteien bestätigt und aufbewahrt. Die Vereinbarung enthält auch eine Kostenschätzung und eine Risikobeurteilung.

Erste Hilfe

Die den Patientinnen und Patienten geleistete Erste Hilfe ist kostenlos. Kosten für Transporte, Material oder weitere notwendige Massnahmen können dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden.

Vertraulichkeit und Geheimhaltungspflicht

Samariterinnen und Samariter, die medizinische Leistungen erbringen, gehören zur Gruppe der medizinischen Hilfspersonen und unterstehen gemäss Artikel 321 des Schweizerischen Strafgesetzbuches der Schweigepflicht.

Gegenüber Dritten, etwa Medien, nicht verwandten Personen, nicht am Einsatz beteiligten Samariterinnen und Samaritern oder anderen Personen, sind die Mitarbeitenden eines Sanitätspostens verpflichtet, über alle Informationen Stillschweigen zu bewahren, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten.

Antrag für einen Sanitätsposten

Kontaktformular