Sanitätsdienst
Für Ihre Veranstaltung

20154911 Kantonal Freiburgischer Samariterverband

 

Wenn an Sportevents, Kulturveranstaltungen oder Konzerten hunderte Menschen zusammenkommen, sorgen die Samariterinnen und Samariter für Sicherheit.

Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Organisation und Durchführung von Sanitätsdiensten begleiten wir Sie gerne durch die einzelnen Phasen ihrer Veranstaltung.

trousse de premiers secours1 Kantonal Freiburgischer Samariterverband

Unsere Leistungen

  • Unterstützung bei der Risikoanalyse
  • Bewirtschaftung des Sanitätspostens und Hilfeleistung bei Notfällen
  • Einsatz- und Abschlussbericht

Bewirtschaftung des Sanitätspostens und Hilfeleistung bei Notfällen Dank anhaltender Weiterbildung verfügen unsere Samariter über alle nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Versorgung Ihres Anlasses zu gewährleisten.

Z

Ihre Vorteile mit uns

  • Verständliche Offerten
  • Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen
  • Ausgebildete und zertifizierte Samariter
  • Medizinische Schweigepflicht
  • Bekannte Dienstleistung
  • Zusammenarbeit mit den Blaulichtorganisatione
Psan Kantonal Freiburgischer Samariterverband

Organisation Eines Sanitätspostens

Wenn Sie uns mit der Einrichtung eines Sanitätspostens beauftragen, berücksichtigen wir nicht nur die kantonalen Anforderungen, sondern ergänzen diese auch durch unsere bisherigen praktischen Erfahrungen.

Um eine angemessene Versorgung von Teilnehmern und Zuschauern mit gesundheitlichen Problemen zu gewährleisten, führen wir eine Risikobewertung Ihrer Veranstaltung durch.

Im Folgenden finden Sie vier wichtige Punkte, die Sie bei der Organisation eines Sanitätspostens beachten sollten.

Standort des Sanitätspostens
Der Sanitätsposten sollte nach Möglichkeit in der Mitte der Veranstaltung eingerichtet werden und leicht zugänglich sein. Es ist darauf zu achten, dass das Innere des Postens für Außenstehende nicht einsehbar ist. 

Gute Zugangs- und Abfahrtsmöglichkeiten für die Rettungsdienste müssen jederzeit gewährleistet sein.

Vereinbarungen mit dem Veranstalter
Organisatoren, die wünschen, dass ein Verein einen Sanitätsposten einrichtet, müssen den betreffenden Verein rechtzeitig informieren. Die Anfrage für einen Sanitätsdienst erfolgt schriftlich (Formular für die Anfrage eines Sanitätsdienstes unten).

Nach Eingang des Gesuchs beurteilt der Leiter des Sanitätsdienstes aufgrund der Angaben des Veranstalters den Umfang der Veranstaltung, die Risikoanalyse und die verfügbare Infrastruktur.

In Absprache mit dem Veranstalter bestimmt er den Umfang des Sanitätspostens, das erforderliche Personal sowie die zusätzlichen Mittel, die der Veranstalter bereitstellen muss.

Alle zwischen dem Veranstalter und dem Samariterverein getroffenen Entscheidungen werden in einer Vereinbarung schriftlich festgehalten, die gegenseitig bestätigt und aufbewahrt wird. Sie enthält auch die Kostenschätzung und die Risikoanalyse.

Erste Hilfe
Die Erstversorgung der Patienten ist kostenlos. Eventuelle Kosten für Transport, Material oder andere Schritte können dem Organisator in Rechnung gestellt werden.
Vertraulichkeit und Geheimhaltungspflicht

Der Samariter, der medizinische Leistungen erbringt, gehört zur Gruppe der «medizinischen Hilfspersonen» und untersteht deshalb dem Amtsgeheimnis gemäss Art. 321 des Schweizerischen Strafgesetzbuches.

Gegenüber Dritten (z.B. Medien, nicht verwandten Personen, unbeteiligten Samaritern und anderen) unterliegt der dienstleistende Samariter während einem Sanitätsdienst der Schweigepflicht über alles, was er im Rahmen seiner Arbeit erfährt.

Antrag für einen Sanitätspostens