Statuten des KFSV
Die Statuten des Kantonal Freiburgischen Samariterverbands wurden an der Delegiertenversammlung vom 25. März 2007 in Farvagny genehmigt.
Sie traten am 25. März 2007 in Kraft. Seither besteht der Kantonalvorstand aus 7 Mitgliedern. Es sind dies der Präsident, zwei Vereinsvertreter für die Deutschfreiburger und nochmals zwei für die Welschen. Nicht zu vergessen sind je ein Vertreter für die BAK sowie für die CEF.
Damit der Vorstand danach ein Protokoll und vorher Mineralwasser auf dem Tisch hat, brauchts auch noch eine Sekretärin. Sie besitzt kein Stimmrecht.
Statuten KFSV in Kraft seit 25. März 2007 (115.2 kB)